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   LG Berlin, 29.06.2010 - 27 O 75/10   

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https://dejure.org/2010,38114
LG Berlin, 29.06.2010 - 27 O 75/10 (https://dejure.org/2010,38114)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.06.2010 - 27 O 75/10 (https://dejure.org/2010,38114)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 27 O 75/10 (https://dejure.org/2010,38114)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2010 - 27 O 75/10
    Die Kammer hält angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 2009, 992 [BGH 26.05.2009 - VI ZR 174/08] - 996, zit. nach juris Rdnr. 23; GRUR 2008, 367, [BGH 04.12.2007 - VI ZR 277/06] zit. nach juris Rdnr. 14) ihre frühere Rechtsprechung, wonach es sich bei der Geltendmachung von mehreren separaten Unterlassungsansprüchen gegenüber verschiedenen Unterlassungsschuldnern per se um verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten handelte, nicht länger aufrecht.

    Soweit die Kammer noch mit Urteil vom 31. März 2009 - 27 S 14/08 hiervon ausgegangen ist, halt sie an dieser Rechtsprechung nicht weiter fest: Eine Angelegenheit kann mehrere Gegenstände umfassen (BGH WRP 2009, 992 [BGH 26.05.2009 - VI ZR 174/08] - 996, zit. nach juris Rdnr. 25), so dass es unerheblich ist, dass gegen die Beklagte und die ... Verlag KG jeweils verschiedene Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden.

    Für die Annahme eines einheitlichen Rahmens der anwaltlichen Tätigkeit als Voraussetzung einer einheitlichen Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG ist es nicht erforderlich, dass Identität der Gegenstände vorliegt bzw, der Anwalt nur eine Prüfungsaufgabe zu erfüllen hat (BGH WRP 2009, 992 [BGH 26.05.2009 - VI ZR 174/08] - 996, zit. nach juris Rdnr. 25).

    Maßgebend ist allein, ob der Rechtsanwalt die Ansprüche gegen die verschiedenen Störer derart einheitlich bearbeiten kann, dass sie verfahrensrechtlich zusammengefasst bzw. in einem einheitlichen Vorgehen - zum Beispiel in einem einheitlichen Abmahnschreiben - geltend gemacht werden können (BGH WRP 2009, 992 [BGH 26.05.2009 - VI ZR 174/08] - 996, zit. nach juris Rdnr. 26; Kammer , Urteil vom 8. September 2009 - 27 O 433/09).

    Lebensverhältnisse (BGH WRP 2009, 992 [BGH 26.05.2009 - VI ZR 174/08] - 996, zit. nach juris Rdnr. 24).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2010 - 27 O 75/10
    Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281 [BGH 08.02.1994 - VI ZR 286/93] ), an der es fehlt.
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07

    Anwaltsgebühren bei Fertigung eines Abschlussschreibens nach Erwirkung einer

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2010 - 27 O 75/10
    Entsprechend der neueren BGH-Rechtsprechung (NJW 2008, 1744 [BGH 04.03.2008 - VI ZR 176/07] ) ist für die Berechnung der Gebühren der Abmahnung der Wert des jeweiligen einstweiligen Verfügungsverfahrens maßgebend (vgl. auch KG, Urteil vom 25.9.2009, 9 U 70/09), hier also der festgesetzten Werte von 40 000 EUR für die Beklagte und von 10 000, 00 EUR für die ... Verlag KG.
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2010 - 27 O 75/10
    Die Kammer hält angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 2009, 992 [BGH 26.05.2009 - VI ZR 174/08] - 996, zit. nach juris Rdnr. 23; GRUR 2008, 367, [BGH 04.12.2007 - VI ZR 277/06] zit. nach juris Rdnr. 14) ihre frühere Rechtsprechung, wonach es sich bei der Geltendmachung von mehreren separaten Unterlassungsansprüchen gegenüber verschiedenen Unterlassungsschuldnern per se um verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten handelte, nicht länger aufrecht.
  • LG Berlin, 31.03.2009 - 27 S 14/08

    Presserechtliche Unterlassungsansprüche gegenüber Autor und Verlag betreffen

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2010 - 27 O 75/10
    Soweit die Kammer noch mit Urteil vom 31. März 2009 - 27 S 14/08 hiervon ausgegangen ist, halt sie an dieser Rechtsprechung nicht weiter fest: Eine Angelegenheit kann mehrere Gegenstände umfassen (BGH WRP 2009, 992 [BGH 26.05.2009 - VI ZR 174/08] - 996, zit. nach juris Rdnr. 25), so dass es unerheblich ist, dass gegen die Beklagte und die ... Verlag KG jeweils verschiedene Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden.
  • KG, 19.03.2010 - 9 U 36/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Abmahnung des Presseverlegers und des

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2010 - 27 O 75/10
    Kammergericht in seinem Urteil vom 19. März 2010 ( AZ: 9 U 36/09 ) verkannt.
  • LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 433/09

    Wenn der Rechtsanwalt im Blog namentlich benannt wird

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2010 - 27 O 75/10
    Maßgebend ist allein, ob der Rechtsanwalt die Ansprüche gegen die verschiedenen Störer derart einheitlich bearbeiten kann, dass sie verfahrensrechtlich zusammengefasst bzw. in einem einheitlichen Vorgehen - zum Beispiel in einem einheitlichen Abmahnschreiben - geltend gemacht werden können (BGH WRP 2009, 992 [BGH 26.05.2009 - VI ZR 174/08] - 996, zit. nach juris Rdnr. 26; Kammer , Urteil vom 8. September 2009 - 27 O 433/09).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2010 - 27 O 75/10
    Wer, ob gewollt oder ungewollt, zur Person des öffentlichen Lebens geworden ist, verliert damit nicht sein Anrecht auf eine Privatsphäre, die den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleibt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1022 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2010 - 27 O 75/10
    Die in diesem Zusammenhang aufgenommenen-Photos der Klägerin halten sich im Rahmen der öffentlichen Erörterung des Themas, wie sich aus der begleitenden Wortberichterstattung ergibt, die sich nicht darauf beschränkt, Irgendeinen Anlass für die Abbildung der Klägerin zu schaffen, was unzulässig wäre (BVerfG NJW 2008, 1793, [BVerfG 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07] zitiert nach juris dort Rdnr. 68).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2010 - 27 O 75/10
    Die Zulässigkeit der Bildveröffentlichung ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (BGH NJW 2009, 1499 [BGH 10.03.2009 - VI ZR 261/07] ; NJW 2009, 3032 [BGH 11.03.2009 - I ZR 8/07] ).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2000 - 9 U 45/00

    Berücksichtigung dinglicher Belastungen des Grundstücks bei gemischter

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 10 U 86/09

    Regresspflicht eines Rechtsanwalts nach den Grundsätzen der Sekundärhaftung

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